Ich will Fotos, die du gemacht hast, veröffentlichen – was muss ich beachten?

Generell gilt das Urheberrecht des Fotografen: Dieses Recht ist nicht veräußerbar und bleibt immer bei mir. Das Recht auf die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichungen fällt auch in diese Kategorie. Alle Fotos sind als Werk grundsätzlich durch das Urheberrecht geschützt. Die Fotos sind entweder als Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG oder zumindest als einfache Lichtbilder im Sinne des § 71 Abs. 1 UrhG geschützt.

Tl;dr: wenn du ein Foto, welches ich gemacht habe, irgendwo veröffentlichen möchtest, bitte immer „Foto: Kristina Verzbilovska“ mit angeben. Das gilt auch für Print etc. Alternativ bin ich bei Instagram auch mit einer Verlinkung durch meine Handle @verzbilovska einverstanden.

Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht: ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden. Auch das halten wir vertraglich fest.

Nutzungsrecht: Das ist das Recht um dass es dem Kunden wohl hauptsächlich geht. Hier wird die Nutzung des Bildes für verschiedene Zwecke geregelt. Für den privaten Gebrauch erlaube ich in der Regel die private Nutzung in sozialen Netzwerken. Eine berufliche/gewerbliche Nutzung von Bildern besprechen wir gerne individuell – muss aber vor der Nutzung geklärt werden.